Brutto-Netto-Tabelle 2026: Was bleibt vom Gehalt?
Der schnelle Überblick, bevor du selbst rechnest. Die Tabelle zeigt für gängige Bruttogehälter, wie viel netto übrig bleibt. Angenommen sind Steuerklasse 1, Steuerjahr 2026, Nordrhein-Westfalen, kinderlos, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und ohne Kirchensteuer. Alle Werte stammen aus demselben Rechenkern wie der Rechner oben.
| Brutto / Monat | Sozialabgaben | Steuern | Netto / Monat | Netto / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 279 € | 16 € | 1.205 € | 14.462 € |
| 2.000 € | 435 € | 87 € | 1.478 € | 17.739 € |
| 2.500 € | 544 € | 185 € | 1.771 € | 21.250 € |
| 3.000 € | 653 € | 291 € | 2.057 € | 24.682 € |
| 3.500 € | 761 € | 402 € | 2.336 € | 28.036 € |
| 4.000 € | 870 € | 521 € | 2.609 € | 31.310 € |
| 4.500 € | 979 € | 646 € | 2.876 € | 34.506 € |
| 5.000 € | 1.088 € | 777 € | 3.135 € | 37.622 € |
| 6.000 € | 1.284 € | 1.068 € | 3.648 € | 43.777 € |
Zwei Muster stecken in diesen Zahlen. Erstens sinkt die Nettoquote, je mehr du verdienst: Bei 2.000 € brutto bleiben 73,9 % übrig, bei 5.000 € nur noch 62,7 %. Das ist die Steuerprogression. Zweitens dreht sich das Verhältnis der Abzüge — bis rund 3.000 € brutto zahlst du mehr Sozialabgaben als Steuern, darüber überholt die Steuerlast die Beiträge.
Sobald Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer oder der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse anders aussehen, verschiebt sich das Ergebnis. Für deinen persönlichen Wert: Brutto oben eingeben und Netto berechnen →
Netto nach Steuerklasse im Vergleich
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich einbehält. Gleiche Rahmenbedingungen wie oben, nur die Klasse wechselt:
| Brutto / Monat | Kl. I | Kl. II | Kl. III | Kl. IV | Kl. V | Kl. VI |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.478 € | 1.550 € | 1.565 € | 1.478 € | 1.233 € | 1.192 € |
| 2.500 € | 1.771 € | 1.859 € | 1.956 € | 1.771 € | 1.474 € | 1.438 € |
| 3.000 € | 2.057 € | 2.151 € | 2.314 € | 2.057 € | 1.725 € | 1.686 € |
| 3.500 € | 2.336 € | 2.436 € | 2.631 € | 2.336 € | 1.964 € | 1.921 € |
| 4.000 € | 2.609 € | 2.715 € | 2.931 € | 2.609 € | 2.189 € | 2.143 € |
| 5.000 € | 3.135 € | 3.253 € | 3.515 € | 3.135 € | 2.600 € | 2.547 € |
Klasse III liefert das höchste, Klasse VI das niedrigste Netto — bei 3.000 € brutto liegen 628 € im Monat zwischen beiden. Klasse I und IV sind rechnerisch identisch. Entscheidend ist: Die Steuerklasse verschiebt nur den Zeitpunkt der Zahlung, nicht die Jahressteuer. Was monatlich zu viel oder zu wenig einbehalten wurde, gleicht die Steuererklärung wieder aus.
Vom Brutto zum Netto: die vier Schritte
Zwischen deinem Bruttogehalt und dem Betrag auf dem Konto liegen vier Rechenschritte. Der Rechner geht sie in dieser Reihenfolge durch, weil jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut.
- Sozialversicherungsbeiträge auf das beitragspflichtige Brutto — begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen.
- Zu versteuerndes Einkommen ermitteln: Bruttojahreslohn minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale und eingetragene Freibeträge.
- Lohnsteuer nach der Tarifformel des §32a EStG, angepasst an die Steuerklasse.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Basis einer fiktiven Steuer, die Kinderfreibeträge bereits berücksichtigt.
Die Sozialversicherung 2026
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich hälftig. Für dich als Arbeitnehmer gelten 2026 diese Anteile:
| Versicherungszweig | Gesamt | Dein Anteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung (allgemein) | 14,6 % | 7,3 % |
| KV-Zusatzbeitrag (Ø 2026) | 2,9 % | 1,45 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % |
Zwei Sonderfälle verschieben den Pflegeversicherungsanteil: In Sachsen trägt der Arbeitgeber 0,5 Prozentpunkte weniger, der Arbeitnehmeranteil steigt entsprechend auf 2,3 %. Und Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind, maximal bis zum fünften Kind.
Beitragsbemessungsgrenzen
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Sozialabgaben nicht weiter. Wer mehr verdient, hat auf jeden zusätzlichen Euro nur noch Steuerlast, keine Beitragslast.
| Grenze (monatlich) | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175,00 € | 5.512,50 € | 5.812,50 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 7.550,00 € | 8.050,00 € | 8.450,00 € |
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat, also 69.750 € im Jahr. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 8.450 € im Monat oder 101.400 € im Jahr.
Die Lohnsteuer nach §32a EStG
Der Einkommensteuertarif ist keine Tabelle, sondern eine stückweise definierte Formel mit fünf Zonen. Für 2026 gelten diese Eckwerte im Grundtarif:
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 € – 17.799 € | 14 % steigend |
| Progressionszone 2 | 17.800 € – 69.878 € | bis 42 % steigend |
| Proportionalzone | 69.879 € – 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Person und Jahr. 2025 waren es 12.096 €, 2024 lag er bei 11.784 €. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €.
Wichtig für das Verständnis: Der Spitzensteuersatz gilt immer nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze, nie für das gesamte Einkommen. Eine Gehaltserhöhung führt niemals zu weniger Netto.
Pauschbeträge, die automatisch abgezogen werden
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € pro Jahr, ohne Nachweis (nicht in Steuerklasse 6).
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 € pro Jahr.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € pro Jahr in Steuerklasse 2.
- Vorsorgepauschale: die tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge; bei privat Versicherten eine gedeckelte Näherung.
Die sechs Steuerklassen
Die Steuerklasse ändert nicht, wie viel Steuer du im Jahr insgesamt schuldest — sie ändert nur, wie viel monatlich vorab einbehalten wird. Der Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung.
| Klasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledig, geschieden oder verwitwet |
| II | Alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratet, deutlich höheres Einkommen als der Partner (Partner in V) |
| IV | Verheiratet, beide verdienen ähnlich viel |
| V | Verheiratet, deutlich niedrigeres Einkommen als der Partner (Partner in III) |
| VI | Zweites und jedes weitere Dienstverhältnis |
In Steuerklasse 3 wird die Steuer nach dem Splittingverfahren berechnet: Die Steuer auf das halbe Einkommen wird verdoppelt. Das führt zum niedrigsten monatlichen Abzug. Die Klassen 5 und 6 nutzen ein Differenzverfahren mit einer Mindeststeuer von 14 % — deshalb fällt das Netto dort am kleinsten aus.
Die Kombination III/V lohnt sich nur, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Bei ähnlichem Einkommen ist IV/IV meist genauer und vermeidet Nachzahlungen.
Wie viel Lohnsteuer die einzelnen Klassen bei einem bestimmten Bruttogehalt konkret bedeuten, zeigt die Lohnsteuertabelle 2026 im direkten Vergleich.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig. 2026 liegt diese Freigrenze bei 20.350 € festzusetzender Einkommensteuer (2025: 19.950 €, 2024: 18.130 €); in Steuerklasse 3 verdoppelt sie sich. Direkt oberhalb der Grenze greift eine Milderungszone, in der der Zuschlag mit 11,9 % des übersteigenden Betrags gedeckelt ist. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer fällt damit kein Soli mehr an.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen übrigen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist wie beim Soli eine fiktive Steuer, in der Kinderfreibeträge bereits berücksichtigt sind — auch dann, wenn du Kindergeld beziehst.
Der Kinderfreibetrag inklusive BEA-Freibetrag beträgt 2026 9.756 € je vollem Zähler (2025: 9.600 €, 2024: 9.540 €). Getrennt veranlagte Elternteile tragen je 0,5.
Minijob und Midijob
Minijob
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (2025: 556 €, 2024: 538 €). Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag zahlst du als Arbeitnehmer keine Sozialabgaben und in der Regel keine Lohnsteuer — der Arbeitgeber führt Pauschalabgaben ab. Aus dem Minijob erwirbst du allerdings auch nur eingeschränkte Rentenansprüche, sofern du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
Midijob (Übergangsbereich)
Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich nach §20 Abs. 2a SGB IV. Dein Beitragsanteil startet an der Minijob-Grenze bei null und wächst linear bis zum vollen Anteil bei 2.000 €. Der Arbeitgeber trägt in diesem Bereich mehr als die Hälfte. Praktisch bedeutet das: Ein Midijob wird nie durch eine Abgabenklippe unattraktiv — mehr Brutto ergibt hier immer mehr Netto.
Gesetzlich oder privat versichert
Bei gesetzlicher Krankenversicherung zahlst du 7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % — deine Kasse kann darüber oder darunter liegen, den genauen Wert findest du in deiner Beitragsmitteilung und kannst ihn im Rechner eintragen.
Bei privater Krankenversicherung wird stattdessen dein tatsächlicher Beitrag abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt einen steuerfreien Zuschuss von maximal der Hälfte des Beitrags, gedeckelt auf den gesetzlichen Höchstzuschuss. Für die Lohnsteuer wird bei PKV eine Näherungsformel für die Vorsorgepauschale verwendet, weil dein individueller Beitrag dem Arbeitgeber nicht in voller Höhe bekannt ist. Das Ergebnis kann deshalb geringfügig von deiner Abrechnung abweichen.
Was sich 2026 geändert hat
- Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 € auf 12.348 €.
- Die Tarifeckwerte wurden zum Ausgleich der kalten Progression nach rechts verschoben — bei gleichem Bruttolohn sinkt die Steuer leicht.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auf 5.812,50 € (KV/PV) und 8.450 € (RV/AV) monatlich.
- Der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag steigt von 2,5 % auf 2,9 %.
- Die Minijob-Grenze steigt von 556 € auf 603 € monatlich.
- Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 € je vollem Zähler.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleiben von 3.000 € brutto?
In Steuerklasse 1, Steuerjahr 2026, ohne Kirchensteuer und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % bleiben von 3.000 € brutto rund 2.057 € netto im Monat. Davon gehen 653 € Sozialabgaben und 291 € Steuern ab. In Steuerklasse 3 wären es rund 2.314 €, in Steuerklasse 5 rund 1.725 €.
Was ist der Unterschied zwischen brutto und netto?
Brutto ist der Betrag, den dein Arbeitsvertrag nennt und auf den Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Netto ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie den Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung tatsächlich auf deinem Konto landet. Bei mittleren Einkommen liegt das Netto typischerweise zwischen 60 und 75 % des Bruttos.
Ist der Brutto-Netto-Rechner kostenlos?
Ja. Der Rechner ist vollständig kostenlos, ohne Anmeldung nutzbar und ohne Begrenzung der Berechnungen. Alle Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht an einen Server übertragen.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?
Der Rechner bildet den Regelfall ab. Abweichungen entstehen typischerweise durch betriebliche Altersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen, Einmalzahlungen mit Jahresausgleich, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag oder eingetragene Freibeträge. Kleinere Rundungsdifferenzen sind normal, weil das Lohnabrechnungsprogramm deines Arbeitgebers monatsgenau nach dem amtlichen Programmablaufplan rechnet.
Was ist der geldwerte Vorteil?
Ein Sachbezug, den du vom Arbeitgeber erhältst — am häufigsten ein Firmenwagen zur privaten Nutzung, versteuert nach der 1-%-Regel. Er erhöht dein steuer- und beitragspflichtiges Brutto, wird dir aber nicht ausgezahlt. Dein Netto sinkt dadurch.
Wie funktioniert die Wunsch-Netto-Berechnung?
Stell die Berechnungsrichtung auf „Wunsch-Netto → Brutto" und gib den gewünschten Auszahlungsbetrag ein. hourli nähert sich dem nötigen Bruttogehalt iterativ an. Das ist die Rechnung, die du für ein Gehaltsgespräch brauchst.
Was bedeutet „Arbeitgeber-Gesamtkosten"?
Dein Bruttogehalt plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Umlagen. Der Wert zeigt, was deine Stelle das Unternehmen tatsächlich kostet — je nach Konstellation rund 20 % über deinem Brutto.
Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?
Nein. hourli liefert eine Modellrechnung zur Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.